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Präambel:
Die Abfallvermeidung ist ein vorrangiges Ziel der Mitgliedsgemeinden des Regionalverbandes Salzburger Seenland. Daher stellt der Regionalverband Salzburger Seenland Festveranstaltern, nämlich vorrangig Gemeinden, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen im Salzburger Seenland ein Geschirrmobil inklusive Geschirr und Besteck zur Verfügung. § 1 Mietvereinbarung:
§ 2 Rücktrittsrecht des Vermieters:
Der Vermieter kann in folgenden Fällen von der schriftlichen Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung zurücktreten:
§ 3 Rücktrittsrecht des Mieters:
Der Mieter ist berechtigt bis spätestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Veranstaltungstermin vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ein Mietzins zu entrichten ist. Werden im Zeitraum von 3 Monaten mehrere Vereinbarungen für mehrere Termine getroffen und entfällt in diesem Zeitraum ein Termin, so ist der Mietzins für diesen Termin nicht zu entrichten. In allen anderen Fällen ist der volle Mietzins zu bezahlen. § 4 Pflichten der Vertragsparteien:
§ 5 Sachgerechter Transport, Sicherung und Betrieb des Geschirrmobils
Der Mieter hat auf eigene Verantwortung für den sachgerechten Transport zum Veranstaltungsort und wieder retour zu sorgen. Vom Nutzer sind sämtliche beim Transport anzuwendende Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, des Kraftfahrgesetztes und des Führerscheingesetzes einzuhalten. Dabei ist besonders auf die Anhänge- und Stützlast und Gewichstbestimmungen des Zugfahrzeuges zu achten.
§ 6 Schlussbestimmungen