Startseite |Anfrage |Kontakt |Newsletter |Impressum |Sitemap
Der Vermieter kann in folgenden Fällen von der schriftlichen Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung zurücktreten:
Der Mieter hat auf eigene Verantwortung für den sachgerechten Transport zum Veranstaltungsort und wieder retour zu sorgen. Vom Nutzer sind sämtliche beim Transport anzuwendende Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, des Kraftfahrgesetztes und des Führerscheingesetzes einzuhalten. Dabei ist besonders auf die Anhänge- und Stützlast und Gewichstbestimmungen des Zugfahrzeuges zu achten.