Alle Getränke-Einweg-Kunststoff-Flaschen und Aludosen werden in Österreich ab Jänner 2025 bepfandet. Was bedeutet dies für die Konsument:innen?
Welche Produkte sind befandet?
Alle PET-Flaschen und Aludosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter werden bepfandet. Diese sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet.
Wie hoch ist das Pfand?
Pro Verpackung werden 25 Cent beim Verkauf eingehoben.
In welchem Zustand müssen die Gebinde bei der Rückgabe sein?
Die Verpackungen müssen leer, unzerdrückt und mit einem lesbaren Etikett (EAN-Code + Pfandlogo) versehen sein.
Wer muss Einwegpfand-Verpackungen zurücknehmen?
Einwegpfand-Verpackungen müssen an allen Verkaufsstellen, die an Letztverbraucher verkaufen, zurückgenommen werden. Es gibt aber Ausnahmefälle (siehe www.recycling-pfand.at).
Wie erfolgt die Rücknahme?
Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt.
- Bei der manuellen Rücknahme haben die Betreiber:innen nur jene Getränkeverpackungen zurückzunehmen, die Packstoff, Füllvolumen und üblicher Menge pro Kaufakt entsprechen.
- Rücknahmestellen mit Automaten müssen alle Gebinde zurücknehmen. Hier gibt es keine Einschränkung in Packstoff, Füllvolumen und zurückgenommener Menge.
Welche Auswirkungen hat das Pfandystem auf den Gelben Sack/die Gelbe Tonne?
Bepfandete Kunststoffflaschen und Metalldosen gehören ab 1.1.2025 nicht mehr in den Gelben Sack/Gelbe Tonne. Alle anderen Leicht- und Metallverpackungen werden wie gehabt im Gelben Sack oder der Gelben Tonne gesammelt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.recycling-pfand.at oder erhalten Sie von der Umwelt- und Abfallberatung des Regionalverbandes Salzburger Seenland unter umwelt@rvss.at.